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Nationalstrasse weist daher in diesem Bereich - wie das Bundesverwaltungsgericht selbst festgehalten hat - keine Vorteile auf. Vielmehr erscheint die neue Freileitung im Bereich der Überdeckung Rüteli als neue Beeinträchtigung der Landschaft am östlichen Rand des Schutzgebiets

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14. Juli 11

Ökologisches Gleichgewicht

1C 560/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·26 min·14
Teilweise Gutheissung