Mit Verfügung vom 8. Oktober 2008 erteilte das präsidierende Mitglied der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts der hängigen Beschwerde die aufschiebende Wirkung — Giudici — Swissrulings
Mit Verfügung vom 8. Oktober 2008 erteilte das präsidierende Mitglied der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts der hängigen Beschwerde die aufschiebende Wirkung