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Mit Verfügung vom 8. Oktober 2008 erteilte das präsidierende Mitglied der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts der hängigen Beschwerde die aufschiebende Wirkung

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2. Juni 09

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 697/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·16 min·12
Teilweise Abweisung