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Insgesamt stellt die von den Beschwerdeführern beanstandete Einzonung keine Verletzung von Art. 21 Abs. 2 RPG oder Art. 3 RPG dar: Mit dem nach der letzten massgeblichen Planung gegründeten FC Merenschwand

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Insgesamt stellt die von den Beschwerdeführern beanstandete Einzonung keine Verletzung von Art. 21 Abs. 2 RPG oder Art. 3 RPG dar: Mit dem nach der letzten massgeblichen Planung gegründeten FC Merenschwand — Giudici — Swissrulings