Insgesamt stellt die von den Beschwerdeführern beanstandete Einzonung keine Verletzung von Art. 21 Abs. 2 RPG oder Art. 3 RPG dar: Mit dem nach der letzten massgeblichen Planung gegründeten FC Merenschwand — Juges — Swissrulings
Insgesamt stellt die von den Beschwerdeführern beanstandete Einzonung keine Verletzung von Art. 21 Abs. 2 RPG oder Art. 3 RPG dar: Mit dem nach der letzten massgeblichen Planung gegründeten FC Merenschwand