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Gewerbezone mit der Empfindlichkeitsstufe III zu einer erheblichen Störung im Sinne von Art. 15 USG führt. Diese Rechtsprechung wird im angefochtenen Entscheid zutreffend wiedergegeben. Das Verwaltungsgericht hat daraus abgeleitet

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15. Juli 09

Grundrecht

1C 193/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Bern·DE·9 min·1
Teilweise Abweisung