Fahrwegrechte im Fall einer Vereinigung der Grundstücke unklar sei. Die Gründe dafür seien in der Beschwerdeschrift an die Vorinstanz eingehend dargelegt worden — Giudici — Swissrulings
Fahrwegrechte im Fall einer Vereinigung der Grundstücke unklar sei. Die Gründe dafür seien in der Beschwerdeschrift an die Vorinstanz eingehend dargelegt worden