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Fahrwegrechte im Fall einer Vereinigung der Grundstücke unklar sei. Die Gründe dafür seien in der Beschwerdeschrift an die Vorinstanz eingehend dargelegt worden

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27. Sept. 11

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 271/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Lucerne·DE·35 min·1
Teilweise Abweisung