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Es ist weder ein Schriftenwechsel noch sind andere Instruktionsmassnahmen angeordnet worden. Mit dem vorliegenden Urteil wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos

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20 dic 10

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 872/2010/II Corte di diritto pubblico/Cittadinanza e diritto degli stranieri/Lucerne·DE·5 min·1
Inammissibilità