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Es ist weder ein Schriftenwechsel noch sind andere Instruktionsmassnahmen angeordnet worden. Mit dem vorliegenden Urteil wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos

1 Entscheide·0 Präsident·3 Aufrufe
20. Dez. 10

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 872/2010/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Lucerne·DE·5 min·1
Nichteintreten