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Einvernahmen) seien unterdessen abgeschlossen. Zwar würden die Schlussfolgerungen der Teppichgutachten bestritten bzw. sei deren Würdigung "offen". Die physische Beschlagnahme der Teppiche sei angesichts der erstellten Dokumentation jedoch nicht mehr notwendig. Ihre strafrechtliche Einziehung komme nicht in Frage

1 sentenze·0 Presidente·2 visualizzazioni
16 apr 09

Strafprozess

1B 252/2008/I Corte di diritto pubblico/Procedura penale·DE·15 min·1
Sentenza di principioDTFRigetto parz.