Skip to content

Die Vorinstanz hat auch die behauptete Gefährdung in Indien nicht unbeachtet gelassen. Einerseits wurde die geltend gemachte Verfolgungssituation aber bereits im über 20 Jahre zurückliegenden Asylverfahren nicht anerkannt

1 sentenze·0 Presidente·11 visualizzazioni
17 mag 13

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 1197/2012/II Corte di diritto pubblico/Cittadinanza e diritto degli stranieri/Zurich·DE·15 min·15
Rigetto parz.