Die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführerin 2 besteht grundsätzlich unabhängig von der Bewilligung der Beschwerdeführerin 1 — Giudici — Swissrulings
Die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführerin 2 besteht grundsätzlich unabhängig von der Bewilligung der Beschwerdeführerin 1