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Die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführerin 2 besteht grundsätzlich unabhängig von der Bewilligung der Beschwerdeführerin 1

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21. März 13

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 813/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Solothurn·DE·18 min·14
Teilweise Abweisung