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Die Beschwerde ist abzuweisen. Das Gesuch der Beschwerdeführerinnen um aufschiebende Wirkung für die Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens wird damit gegenstandslos

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23. Jan. 13

Strafprozess

1B 546/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/StGallen·DE·6 min·1
Abweisung