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Der angefochtene Entscheid betrifft ausschliesslich die Entschädigung für die Enteignung. Entsprechend haben die Beschwerdeführer im Verfahren vor Verwaltungsgericht ein Entschädigungsbegehren gestellt. In ihrer Beschwerdeschrift zuhanden des Bundesgerichts rügen sie jedoch in verschiedener Hinsicht das dem Enteignungsverfahren zugrunde liegende Weg-

1 sentenze·0 Presidente·2 visualizzazioni
26 ott 11

Enteignung

1C 246/2011/I Corte di diritto pubblico/Espropriazione/Aargau·DE·13 min·1
Rigetto parz.