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Den vorliegenden Beschwerden liegen inhaltlich identische Verfügungen der Staatsanwaltschaft über die Einsicht mehrerer Journalisten in die beide Beschwerdeführer betreffende Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 zugrunde. Das Obergericht ist in den angefochtenen Urteilen den Einwänden der Beschwerdeführer nicht gefolgt

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3 lug 12

Strafprozess

1B 68/2012/I Corte di diritto pubblico/Procedura penale·DE·14 min·1
Rigetto