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Den vorliegenden Beschwerden liegen inhaltlich identische Verfügungen der Staatsanwaltschaft über die Einsicht mehrerer Journalisten in die beide Beschwerdeführer betreffende Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 zugrunde. Das Obergericht ist in den angefochtenen Urteilen den Einwänden der Beschwerdeführer nicht gefolgt

1 arrêts·0 Président·2 consultations
3 juil. 12

Strafprozess

1B 68/2012/Ire Cour de droit public/Procédure pénale·DE·14 min·2
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