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Auch vorliegend kann allenfalls auf den Zeitpunkt der Einzonung in den Baubereich hin ein solcher Übergang von einem landwirtschaftlichen zu einem "normalen" Geschäftsvermögen angenommen werden. Im Fall 2C_708/2010 beruhte der Systemwechsel darauf

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2 dic 11

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 11/2011/II Corte di diritto pubblico/Finanze pubbliche & diritto tributario/Aargau·DE·17 min·1
Sentenza di principioDTFRigetto parz.