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Auch vorliegend kann allenfalls auf den Zeitpunkt der Einzonung in den Baubereich hin ein solcher Übergang von einem landwirtschaftlichen zu einem "normalen" Geschäftsvermögen angenommen werden. Im Fall 2C_708/2010 beruhte der Systemwechsel darauf

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2. Dez. 11

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 11/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Aargau·DE·17 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung