Auch bezüglich dieser von der Vorinstanz vorgenommenen Korrektur der Partnerschaftsabrechnung ist somit keine Bundesrechtsverletzung dargetan — Richter — Swissrulings
Auch bezüglich dieser von der Vorinstanz vorgenommenen Korrektur der Partnerschaftsabrechnung ist somit keine Bundesrechtsverletzung dargetan