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Zürich Obergericht Zivilkammern 26.06.2017 LC170014

26 giugno 2017·Deutsch·Zurigo·Obergericht Zivilkammern·PDF·301 parole·~2 min·5

Riassunto

Ehescheidung

Testo integrale

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: LC170014-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LC170012-O

Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichterin Dr. D. Scherrer sowie Gerichtsschreiber lic. iur. L. Casciaro Beschluss vom 26. Juni 2017

in Sachen

A._____, Gesuchstellerin, Klägerin und Berufungsklägerin

vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____

gegen

B._____, Gesuchsteller, Beklagter und Berufungsbeklagter

vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____

betreffend Ehescheidung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts in Zivil- und Strafsachen am Bezirksgericht Hinwil vom 7. Dezember 2016 (FE090067-E)

- 2 -

In der Erwägung, dass die Vorinstanz das zwischen den Parteien pendente Verfahren mit Urteil vom 7. Dezember 2016 erledigt hat (Urk. 463), dass in der Folge beide Parteien rechtzeitig Berufung gegen dieses Urteil erhoben haben, dass sich in beiden Berufungsverfahren dieselben Parteien in derselben Rechtssache gegenüberstehen, dass daher das vorliegende Berufungsverfahren (LC170014) mit dem Berufungsverfahren LC170012 zu vereinigen (Art. 125 lit. c ZPO), unter der Prozessnummer LC170012 weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben ist, dass die Akten des vorliegenden Berufungsverfahrens als Urk. 476 zu den Akten des Verfahrens LC170012 zu nehmen sind, wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr.LC170014 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC170012 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC170014 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LC170012 und an die Obergerichtskasse.

- 3 - Zürich, 26. Juni 2017

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Der Gerichtsschreiber:

lic. iur. L. Casciaro

versandt am: cm

Beschluss vom 26. Juni 2017 In der Erwägung, wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr.LC170014 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC170012 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC170014 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LC170012 und an die Obergerichtskasse.

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