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Zürich Obergericht Zivilkammern 23.09.2016 LC160045

23 settembre 2016·Deutsch·Zurigo·Obergericht Zivilkammern·PDF·200 parole·~1 min·6

Riassunto

Ehescheidung

Testo integrale

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Geschäfts-Nr. LC160045-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LC160042-O

Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichterin Dr. M. Schaffitz sowie die Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Knoblauch

Beschluss vom 23. September 2016

in Sachen

A._____, Gesuchsteller und Berufungskläger

vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____

gegen

B._____, Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte

vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Y._____

betreffend Ehescheidung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 4. Abteilung, vom 19. Mai 2016 (FE160342-L)

Nach Einsicht in die von der Berufungsbeklagten gegen dasselbe Urteil erhobene eigene Berufung (Geschäfts-Nr. LC160042-O), da sich eine gemeinsame Beurteilung der beiden Berufungen aufdrängt,

- 2 wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160042-O vereinigt und unter jener Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160045-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse.

Zürich, 23. September 2016

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Die Gerichtsschreiberin:

lic. iur. P. Knoblauch

versandt am: mc

Beschluss vom 23. September 2016 wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160042-O vereinigt und unter jener Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160045-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse.

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