Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr. LC160045-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LC160042-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichterin Dr. M. Schaffitz sowie die Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Knoblauch
Beschluss vom 23. September 2016
in Sachen
A._____, Gesuchsteller und Berufungskläger
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte
vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Y._____
betreffend Ehescheidung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 4. Abteilung, vom 19. Mai 2016 (FE160342-L)
Nach Einsicht in die von der Berufungsbeklagten gegen dasselbe Urteil erhobene eigene Berufung (Geschäfts-Nr. LC160042-O), da sich eine gemeinsame Beurteilung der beiden Berufungen aufdrängt,
- 2 wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160042-O vereinigt und unter jener Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160045-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse.
Zürich, 23. September 2016
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. P. Knoblauch
versandt am: mc
Beschluss vom 23. September 2016 wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160042-O vereinigt und unter jener Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160045-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse.