Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 2003/04 Nr. 15
1 luglio 2016·Deutsch·Obvaldo·OW_VG·HTML·2
Riassunto
VVGE 2003/04 Nr. 15, S. 43: Art. 2 GebOStV Innerhalb des Gebührenrahmens steht der gebührenerhebenden Behörde ein Ermessensspielraum zu. Die erhobene Gebühr hat sämtlichen Kriterien Rechnung zu tragen und darf nicht einseitig nur den Zeit-
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