Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 2003/04 Nr. 15
1 juillet 2016·Deutsch·Obwald·OW_VG·HTML·1
Résumé
VVGE 2003/04 Nr. 15, S. 43: Art. 2 GebOStV Innerhalb des Gebührenrahmens steht der gebührenerhebenden Behörde ein Ermessensspielraum zu. Die erhobene Gebühr hat sämtlichen Kriterien Rechnung zu tragen und darf nicht einseitig nur den Zeit-
Texte intégral