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Juges

26,476 juges

Anlagen. Im Hinblick auf die künftige Wohnnutzung hielt die Direktion des Innern fest
1 arrêts10 consultations
Anlagen im Perimeter des Teilzonenplans Letzau Nord keinen Siedlungscharakter aufweisen; sie seien durch grössere Freiflächen vom Dorf Montlingen
1 arrêts9 consultations
Anlagen in Abweichung von Bauvorschriften
1 arrêts6 consultations
Anlagen in der IE R viel grösser seien als jene in der WG2; zudem dürften auch in der IE R drei nichtlandwirtschaftliche Wohnhäuser errichtet werden; zwei davon seien bereits erstellt
1 arrêts3 consultations
Anlagen in der Landwirtschaftszone könnten daher unterbleiben. Ebensowenig sei im vorliegenden Verfahren abzuklären
1 arrêts12 consultations
Anlagen in die bauliche
1 arrêts8 consultations
Anlagen in die Landschaft gewährleistet
1 arrêts10 consultations
Anlagen in Waldesnähe gemäss Abs. 1 dieser Bestimmung nicht beeinträchtigt werden. Die Zielsetzung liegt darin
1 arrêts9 consultations
Anlagen in Waldesnähe nur zulässig
1 arrêts10 consultations
Anlagen in Waldesnähe nur zulässig sind
1 arrêts11 consultations
Anlagen mit grösseren Auswirkungen im Amtsblatt auszuschreiben
1 arrêts9 consultations
Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden dürfen. Die Rüge ist nicht stichhaltig
1 arrêts10 consultations
Anlagen oder zu deren Zweckänderung erteilt werden
1 arrêts8 consultations
Anlagen (OeBA) um 43 a im Schulbereich vorgesehen (Teiländerung "Schulareal"). Grund dafür war das Anliegen des im Jahre 2003 gegründeten Fussballclubs
1 arrêts7 consultations
Anlagen sind in erster Linie solche
1 arrêts10 consultations
Anlagen sind z.T. vorbestehend
1 arrêts10 consultations
Anlagen so zu gestalten
1 arrêts10 consultations
Anlagenteilen zu privilegieren
1 arrêts8 consultations
Anlagen vom Waldrand
1 arrêts5 consultations
Anlagen vom Waldrand vor (Abs. 2). Im Kanton Graubünden sieht Art. 29 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 11. Juni 2012 (in Kraft seit dem 1. Januar 2013) vor
1 arrêts10 consultations
Anlagen von der Gemeinde öffentlich aufzulegen
1 arrêts12 consultations
Anlagen weiterbestehen
1 arrêts6 consultations
Anlagen wie Personalunterkünfte
1 arrêts8 consultations
Anlagen (wie Strassen
1 arrêts9 consultations
Anlagen wurden bisher nicht zurückgebaut
1 arrêts9 consultations
Anlagen zonenkonform
1 arrêts5 consultations
Anlagen zonenkonform sind
1 arrêts6 consultations
Anlagen zu erlassen
1 arrêts6 consultations
Anlagen zu gehören. Mit derart substituierter Begründung (vgl. oben E. 1.4) kann das angefochtene Urteil somit diesbezüglich bestätigt werden. Wenn im Urteil 2C_539/2010 die Sache zu weiterer Abklärung zurückgewiesen werden musste
1 arrêts
Anlagen zugewiesen. Auch heute liegt das Zentrum gemäss dem Bauzonen-
1 arrêts12 consultations
Anlagen zum Wald auf 12 Meter festgesetzt (§ 12 Abs. 1 des kantonalen Planungs-
1 arrêts9 consultations
Anlagen zum Wald vorzuschreiben
1 arrêts10 consultations
Anlass
1 arrêts8 consultations
Anlass bestehe
1 arrêts10 consultations
Anlass der vorliegenden Beschwerde bildet das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung für die gegen das konkursamtliche Zirkularschreiben zwecks Abtretung diverser Rechtsansprüche eröffnete kantonale Beschwerdeverfahren. Sie erachten die Präsidialverfügung vom 20. Februar 2012 als unklar
1 arrêts9 consultations
Anlass der vorliegenden Beschwerde bildet einzig die Steigerungsanzeige des Betreibungsamtes. Nicht Gegenstand des Verfahrens bildet hingegen die vorangegangene Pfändung der zur Verwertung gebrachten Forderung
1 arrêts8 consultations
Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht B.________ ergänzten die Beschwerdeführer ihren Eventualantrag in Ziff. 1 der Rechtsbegehren dahin gehend
1 arrêts10 consultations
Anlässlich einer Instruktionsverhandlung vom 19. September 2002 hat das Amtsgericht Hochdorf das Erbteilungsverfahren auf erneutes Gesuch von G X.________
1 arrêts14 consultations
Anlass zur Beschwerde gibt die Verweigerung der Adoption. Es steht fest
1 arrêts7 consultations
Anlass zur vorliegenden Beschwerde gibt der "Aktien-
1 arrêts10 consultations
Anlass zur vorliegenden Beschwerde gibt der Arrestvollzug durch das Betreibungsamt. Die Beschwerdeführerinnen stellen die Kompetenz der Aufsichtsbehörde zur Prüfung
1 arrêts10 consultations
Anlass zur vorliegenden Beschwerde gibt die Verarrestierung von in der Wohnung der Beschwerdeführer befindlichen Gegenständen. Nach Art. 275 SchKG gelten die Bestimmungen über die Pfändung sinngemäss für den Arrestvollzug. Es ist unbestritten
1 arrêts9 consultations
Anlass zur vorliegenden Beschwerde in Zivilsachen gibt die Vormerkung von Eigentumsansprachen
1 arrêts8 consultations
A.n. Le 13 juin 2017
1 arrêts7 consultations
Anleger für einen auf die zulässige Geschäftstätigkeit beschränkten Weiterbetrieb unabdingbar gewesen wäre (vgl. BGE 132 II 382 E. 7.1; 131 II 306 E. 3.3; EBK Bulletin 50 2007 S. 115 E. 7; 47 2005 S. 68 E. 5.3)
1 arrêts5 consultations
Anleihensobligationen (Art. 3a Abs. 3 lit. b BankV)
1 arrêts10 consultations
Anleitung zur Erstellung von UVP-Berichten
1 arrêts13 consultations
Anliegen dieser Bestimmungen. Eine Versickerungsanlage habe nichts mit ökologischen Ausgleich zu tun. Im Übrigen habe es die Vorinstanz unterlassen
1 arrêts10 consultations
Annemarie Nussbaumer
1 arrêts9 consultations
Annette Stähli-Kurtze
1 arrêts14 consultations