Juges
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Anlagen. Im Hinblick auf die künftige Wohnnutzung hielt die Direktion des Innern fest
1 arrêts10 consultationsAnlagen im Perimeter des Teilzonenplans Letzau Nord keinen Siedlungscharakter aufweisen; sie seien durch grössere Freiflächen vom Dorf Montlingen
1 arrêts9 consultationsAnlagen in Abweichung von Bauvorschriften
1 arrêts6 consultationsAnlagen in der IE R viel grösser seien als jene in der WG2; zudem dürften auch in der IE R drei nichtlandwirtschaftliche Wohnhäuser errichtet werden; zwei davon seien bereits erstellt
1 arrêts3 consultationsAnlagen in der Landwirtschaftszone könnten daher unterbleiben. Ebensowenig sei im vorliegenden Verfahren abzuklären
1 arrêts12 consultationsAnlagen in die bauliche
1 arrêts8 consultationsAnlagen in die Landschaft gewährleistet
1 arrêts10 consultationsAnlagen in Waldesnähe gemäss Abs. 1 dieser Bestimmung nicht beeinträchtigt werden. Die Zielsetzung liegt darin
1 arrêts9 consultationsAnlagen in Waldesnähe nur zulässig
1 arrêts10 consultationsAnlagen in Waldesnähe nur zulässig sind
1 arrêts11 consultationsAnlagen mit grösseren Auswirkungen im Amtsblatt auszuschreiben
1 arrêts9 consultationsAnlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden dürfen. Die Rüge ist nicht stichhaltig
1 arrêts10 consultationsAnlagen oder zu deren Zweckänderung erteilt werden
1 arrêts8 consultationsAnlagen (OeBA) um 43 a im Schulbereich vorgesehen (Teiländerung "Schulareal"). Grund dafür war das Anliegen des im Jahre 2003 gegründeten Fussballclubs
1 arrêts7 consultationsAnlagen sind in erster Linie solche
1 arrêts10 consultationsAnlagen sind z.T. vorbestehend
1 arrêts10 consultationsAnlagen so zu gestalten
1 arrêts10 consultationsAnlagenteilen zu privilegieren
1 arrêts8 consultationsAnlagen vom Waldrand
1 arrêts5 consultationsAnlagen vom Waldrand vor (Abs. 2). Im Kanton Graubünden sieht Art. 29 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 11. Juni 2012 (in Kraft seit dem 1. Januar 2013) vor
1 arrêts10 consultationsAnlagen von der Gemeinde öffentlich aufzulegen
1 arrêts12 consultationsAnlagen weiterbestehen
1 arrêts6 consultationsAnlagen wie Personalunterkünfte
1 arrêts8 consultationsAnlagen (wie Strassen
1 arrêts9 consultationsAnlagen wurden bisher nicht zurückgebaut
1 arrêts9 consultationsAnlagen zonenkonform
1 arrêts5 consultationsAnlagen zonenkonform sind
1 arrêts6 consultationsAnlagen zu erlassen
1 arrêts6 consultationsAnlagen zu gehören. Mit derart substituierter Begründung (vgl. oben E. 1.4) kann das angefochtene Urteil somit diesbezüglich bestätigt werden. Wenn im Urteil 2C_539/2010 die Sache zu weiterer Abklärung zurückgewiesen werden musste
1 arrêtsAnlagen zugewiesen. Auch heute liegt das Zentrum gemäss dem Bauzonen-
1 arrêts12 consultationsAnlagen zum Wald auf 12 Meter festgesetzt (§ 12 Abs. 1 des kantonalen Planungs-
1 arrêts9 consultationsAnlagen zum Wald vorzuschreiben
1 arrêts10 consultationsAnlass
1 arrêts8 consultationsAnlass bestehe
1 arrêts10 consultationsAnlass der vorliegenden Beschwerde bildet das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung für die gegen das konkursamtliche Zirkularschreiben zwecks Abtretung diverser Rechtsansprüche eröffnete kantonale Beschwerdeverfahren. Sie erachten die Präsidialverfügung vom 20. Februar 2012 als unklar
1 arrêts9 consultationsAnlass der vorliegenden Beschwerde bildet einzig die Steigerungsanzeige des Betreibungsamtes. Nicht Gegenstand des Verfahrens bildet hingegen die vorangegangene Pfändung der zur Verwertung gebrachten Forderung
1 arrêts8 consultationsAnlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht B.________ ergänzten die Beschwerdeführer ihren Eventualantrag in Ziff. 1 der Rechtsbegehren dahin gehend
1 arrêts10 consultationsAnlässlich einer Instruktionsverhandlung vom 19. September 2002 hat das Amtsgericht Hochdorf das Erbteilungsverfahren auf erneutes Gesuch von G X.________
1 arrêts14 consultationsAnlass zur Beschwerde gibt die Verweigerung der Adoption. Es steht fest
1 arrêts7 consultationsAnlass zur vorliegenden Beschwerde gibt der "Aktien-
1 arrêts10 consultationsAnlass zur vorliegenden Beschwerde gibt der Arrestvollzug durch das Betreibungsamt. Die Beschwerdeführerinnen stellen die Kompetenz der Aufsichtsbehörde zur Prüfung
1 arrêts10 consultationsAnlass zur vorliegenden Beschwerde gibt die Verarrestierung von in der Wohnung der Beschwerdeführer befindlichen Gegenständen. Nach Art. 275 SchKG gelten die Bestimmungen über die Pfändung sinngemäss für den Arrestvollzug. Es ist unbestritten
1 arrêts9 consultationsAnlass zur vorliegenden Beschwerde in Zivilsachen gibt die Vormerkung von Eigentumsansprachen
1 arrêts8 consultationsA.n. Le 13 juin 2017
1 arrêts7 consultationsAnleger für einen auf die zulässige Geschäftstätigkeit beschränkten Weiterbetrieb unabdingbar gewesen wäre (vgl. BGE 132 II 382 E. 7.1; 131 II 306 E. 3.3; EBK Bulletin 50 2007 S. 115 E. 7; 47 2005 S. 68 E. 5.3)
1 arrêts5 consultationsAnleihensobligationen (Art. 3a Abs. 3 lit. b BankV)
1 arrêts10 consultationsAnleitung zur Erstellung von UVP-Berichten
1 arrêts13 consultationsAnliegen dieser Bestimmungen. Eine Versickerungsanlage habe nichts mit ökologischen Ausgleich zu tun. Im Übrigen habe es die Vorinstanz unterlassen
1 arrêts10 consultationsAnnemarie Nussbaumer
1 arrêts9 consultationsAnnette Stähli-Kurtze
1 arrêts14 consultations