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Juges

26,479 juges

Verbeiständung ist demzufolge abzuweisen (Art. 64 BGG). Somit sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts10 consultations
Verbeiständung kann schon wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde nicht entsprochen werden (Art. 64 BGG)
1 arrêts9 consultations
Verbeiständung kann unter diesen Umständen als gegenstandslos abgeschrieben werden. Das Verwaltungsgericht wird über die kantonalen Kosten neu zu befinden haben
1 arrêts10 consultations
Verbeiständung kann wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde nicht entsprochen werden (Art. 64 BGG)
1 arrêts10 consultations
Verbeiständung kann wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsbegehren nicht entsprochen werden (Art. 64 BGG). Der finanziellen Lage der Beschwerdeführerinnen wird bei der Bemessung der Gerichtsgebühr Rechnung getragen (Art 65 Abs. 2 BGG). Die Beschwerdeführerin 1 hat auch für den Kostenanteil ihrer minderjährigen Tochter aufzukommen
1 arrêts8 consultations
Verbeiständung (kantonales Verfahren PB.2007.00024)
1 arrêts10 consultations
Verbeiständung. Mit Beschluss vom 5. Mai 2011 trat das Obergericht auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege aufgrund der Kostenlosigkeit des Beschwerdeverfahrens nicht ein (Ziff. 1 des Dispositivs). Das Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung wies es ab (Ziff. 2 des Dispositivs)
1 arrêts9 consultations
Verbeiständung mit Verfügung vom 6. Juni 2012 zufolge Aussichtslosigkeit ab
1 arrêts10 consultations
Verbeiständung nach Art. 64 BGG nicht bewilligt werden. Kosten sind jedoch keine zu erheben (Art. 30 OHG; BGE 122 II 211 E. 4b S. 219)
1 arrêts4 consultations
Verbeiständung nach Art. 64 BGG nicht bewilligt werden. Unter den gegebenen Umständen - die Beschwerdeführer sind seit April 2010 inhaftiert
1 arrêts9 consultations
Verbeiständung nicht davon entbunden werden
1 arrêts12 consultations
Verbeiständung nicht entsprochen werden (Art. 64 BGG)
1 arrêts8 consultations
Verbeiständung nicht entsprochen werden kann. Die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin 1 auferlegt (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 arrêts8 consultations
Verbeiständung nicht vorab entschieden habe. Mit Urteil vom 1. Dezember 2010 wies das Verwaltungsgericht sowohl die Beschwerde als auch das von X.________
1 arrêts8 consultations
Verbeiständung sowie der Anspruch auf eine wirksame Beschwerdemöglichkeit für unbemittelte Personen vereitelt
1 arrêts8 consultations
Verbeiständung verweigert hat
1 arrêts8 consultations
Verbeiständung verweigert hat. Da sie jedoch nicht darlegen
1 arrêts11 consultations
Verbeiständung wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde ab
1 arrêts11 consultations
Verbeiständung wegen Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens abgewiesen hat
1 arrêts11 consultations
Verbeiständung wird als gegenstandslos abgeschrieben
1 arrêts10 consultations
Verbeiständung wird vorliegend in erster Linie durch das kantonale Prozessrecht geregelt
1 arrêts9 consultations
Verbeiständung zu entscheiden
1 arrêts12 consultations
Verbeiständung zu gewähren
1 arrêts10 consultations
Verbeiständung zu gewähren; eventualiter sei die Angelegenheit zur erneuten Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Gerügt wird die Verletzung von kantonalem Recht sowie von Art. 29 Abs. 3 BV
1 arrêts8 consultations
Verbeiständung zu gewähren. Gleichzeitig wird auch für das Verfahren vor Bundesgericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
1 arrêts10 consultations
Verbeiständung zu gewähren ist (Art. 64 BGG). Demnach sind für das bundesgerichtliche Verfahren keine Kosten zu erheben
1 arrêts11 consultations
Verbindlichkeiten der Filmart AG
1 arrêts9 consultations
Verbissschäden durch Rotwild. In der Folge reichten verschiedene Ortsgemeinden
1 arrêts13 consultations
Verbleibt nach Befriedigung der vorgenannten Gläubiger ein Überschuss
1 arrêts10 consultations
Verbotenes TV-Interview im Gefängnis
1 arrêts10 consultations
Verbot widersprüchlichen Verhaltens) zu Unrecht. Die Beschwerdeführer nennen keine verbindlichen Zusicherungen
1 arrêts12 consultations
Verbreiterung
1 arrêts11 consultations
Verbreiterung von Flurstrassen über eine Länge von ca. 1.8 km hervorrufen
1 arrêts13 consultations
Verbuchungen im Einklang mit den Partnerschaftsverträgen abzustimmen. Vielmehr sind Verbuchungen in der Partnerschaftsabrechnung bzw. Belastungen derselben darauf zu prüfen
1 arrêts9 consultations
Verdachtsmomente objektive Anhaltspunkte für eine solche sprechen
1 arrêts10 consultations
Verdichtung oder Erneuerung sowie der angemessenen Ausstattung mit Anlagen zur Erschliessung (§ 18 PBG/TG); zum Inhalt des Gestaltungsplans gehört
1 arrêts
Verdichtung oder Erneuerung sowie der angemessenen Ausstattung mit Anlagen zur Erschliessung oder im Nichtbaugebiet der Landschaftsgestaltung. Soweit erforderlich
1 arrêts9 consultations
Vereinbarkeit Beruf
1 arrêts11 consultations
Vereinbarung über die organisierte Suizidhilfe zwischen der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
1 arrêts8 consultations
Verein E.________
1 arrêts10 consultations
Vereinen
1 arrêts12 consultations
Vereinfachung von Entscheidverfahren vom 18. Juni 1999
1 arrêts10 consultations
Vereinigung Schweizerischer Verkehrsingenieure: Mitteilungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung Nr. 7
1 arrêts12 consultations
Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen
1 arrêts8 consultations
Verein Mittagstisch Altendorf
1 arrêts10 consultations
Vereinsausschluss
1 arrêts8 consultations
Vereinsfreiheit hält Art. 19 Abs. 2 KV/BE fest
1 arrêts
Vereinsrecht (Feststellungsklage)
1 arrêts11 consultations
Verein Y.________
1 arrêts7 consultations
Verein Y.________"
1 arrêts12 consultations