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Juges

26,476 juges

Gegen diesen Entscheid gelangen A.________
1 arrêts13 consultations
Gegen diesen Entscheid haben A.X.________
1 arrêts8 consultations
Gegen diesen Entscheid haben Y.________
1 arrêts9 consultations
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Kantonsgericht in 6430 Schwyz Berufung eingereicht werden. Die Berufung ist schriftlich
1 arrêts9 consultations
Gegen diesen Entscheid legten unter anderem die Eheleute A.________ sowie die im Rubrum genannten weiteren Personen Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern wies das Rechtsmittel mit Urteil vom 19. November 2009 ab
1 arrêts15 consultations
Gegen diesen Entscheid reichten die Einsprecherinnen
1 arrêts8 consultations
Gegen diesen Entscheid reichten die Mitglieder der Erbengemeinschaft Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Sie beantragten
1 arrêts6 consultations
Gegen diesen Entscheid rekurrierten X.________
1 arrêts12 consultations
Gegen diesen Entscheid wurden beim Bau-
1 arrêts7 consultations
Gegen diesen Nichteintretensentscheid haben A.________
1 arrêts9 consultations
Gegen diesen Rekursentscheid erhoben A.________
1 arrêts14 consultations
Gegen diesen Rekursentscheid erhoben die Nachbarn am 15. März 2010 Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde mit Entscheid vom 30. Juni 2010 ab
1 arrêts11 consultations
Gegen diesen Rekursentscheid erhoben (unter anderem) das Ehepaar Aa.________ sowie 34 mitunterzeichnende Parteien Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau. Sie beantragten
1 arrêts14 consultations
Gegen diesen Sistierungsentscheid führten A.________
1 arrêts1 consultations
Gegen diesen Sistierungsentscheid führten X.________
1 arrêts4 consultations
Gegen dieses Bauvorhaben gingen verschiedene Einsprachen ein. Mit Beschlüssen vom 31. März 2010 wies der Einwohnergemeinderat Engelberg die Einsprachen ab
1 arrêts9 consultations
Gegen dieses Bauvorhaben gingen verschiedenen Einsprachen ein
1 arrêts9 consultations
Gegen diese Schlussverfügungen der ESTV gelangte der Anzeiger 2 namens
1 arrêts10 consultations
Gegen dieses Erweiterungsvorhaben erhoben A.________
1 arrêts9 consultations
Gegen dieses Projekt erhoben u.a. A.________
1 arrêts10 consultations
Gegen diese Stellungnahme haben die Grüne Partei des Kantons Schwyz
1 arrêts14 consultations
Gegen dieses Urteil appellierten die Beschwerdeführer an das Obergericht des Kantons Aargau
1 arrêts8 consultations
Gegen dieses Urteil des Appellationsgerichts als Verwaltungsgericht führen A.X.________
1 arrêts8 consultations
Gegen dieses Urteil des Appellationsgerichts als Verwaltungsgericht führen die Eheleute X.________
1 arrêts10 consultations
Gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts führen folgende Personen aus der Gemeinde Risch beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten:
1 arrêts11 consultations
Gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts haben A.________
1 arrêts10 consultations
Gegen dieses Urteil erheben X.________ (als Rechtsnachfolger von A.________)
1 arrêts11 consultations
Gegen dieses Urteil erheben X.________ (Beschwerdeführer 1)
1 arrêts12 consultations
Gegen dieses Urteil führen A
1 arrêts10 consultations
Gegen dieses Urteil führen A.________
1 arrêts12 consultations
Gegen dieses Urteil führen die Ortsgemeinden Buchs
1 arrêts10 consultations
Gegen dieses Urteil führten die Steuerpflichtigen am 15. Dezember 2010 (Postaufgabe) Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau mit dem Antrag
1 arrêts10 consultations
Gegen dieses Urteil hat der Beschwerdeführer am 28. November 2007 Beschwerde in Zivilsachen erhoben mit dem Antrag auf Zusprechung der eingeklagten Summe bzw. Rückweisung an die Vorinstanz. Der Kanton Solothurn beantragt Abweisung der Beschwerde
1 arrêts12 consultations
Gegen dieses Urteil reichten die Verpächter beim Obergericht des Kantons Zürich Berufung ein
1 arrêts11 consultations
Gegen dieses Vorhaben erhoben X.________ sowie Y.________
1 arrêts12 consultations
Gegen diese Veranlagungen erhoben X.________
1 arrêts7 consultations
Gegen diese Veranlagungsverfügungen erhoben die Eheleute X.________ am 30. August 2011 Einsprache bei der Veranlagungsbehörde. In der Folge wurden sie aufgefordert
1 arrêts12 consultations
Gegen diese Verfügung des Obergerichtspräsidenten haben P.________ (Beschwerdeführer 1)
1 arrêts5 consultations
Gegen diese Verfügungen erhoben A.________
1 arrêts8 consultations
Gegen diese Verfügung erhob die Stadt Zürich beim Regierungsrat Rekurs
1 arrêts8 consultations
Gegen diese Verfügung erhoben der Verein X.________
1 arrêts11 consultations
Gegen diese Verfügung erhoben die Azienda elettrica ticinese (AET)
1 arrêts11 consultations
Gegen diese Verfügung erhoben die Erbengemeinschaft A.X.________
1 arrêts10 consultations
Gegen diese Verfügung erhoben die Kantone Schwyz
1 arrêts9 consultations
Gegen diese Verfügung erhoben X.________ sowie Y.________
1 arrêts9 consultations
Gegen diese Verfügung erhob Y.________ am 2. März 2009 beim Staatsrat Beschwerde. Er machte geltend
1 arrêts12 consultations
Gegen diese Verfügung gelangten A.________
1 arrêts10 consultations
Gegen diese Verfügung gelangten die Beschwerdeführer am 2. August 2010 an das Bezirksgericht Dielsdorf als untere Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs-
1 arrêts9 consultations
Gegen diese Verfügung rekurrierten X.________
1 arrêts12 consultations
Gegen diese Verfügung wandte sich A.________ mit einer Beschwerde ans Kantonsgericht Graubünden. Mit Entscheid vom 2. Februar 2012 hat der Vorsitzende der II. Strafkammer des Kantonsgerichts die Beschwerde abgewiesen
1 arrêts8 consultations