Skip to content

Juges

26,476 juges

Beschwerden gegen den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Zürich vom 27. Mai 2009
1 arrêts7 consultations
Beschwerden gegen den Entscheid vom 12. März 2009 des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz
1 arrêts7 consultations
Beschwerden gegen den Entscheid vom 14. Juli 2009 des Strafgerichts Basel-Stadt
1 arrêts13 consultations
Beschwerden gegen die Entscheide des Kantonsgerichts St. Gallen
1 arrêts12 consultations
Beschwerden gegen die Entscheide vom 17
1 arrêts8 consultations
Beschwerden gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 27. Oktober 2010
1 arrêts7 consultations
Beschwerden gegen die Verfügungen des Kantonsgerichts Basel-Landschaft
1 arrêts9 consultations
Beschwerden gegen die Verfügungen des Kantonsgerichts von Graubünden
1 arrêts12 consultations
Beschwerden gegen Urteile vom 22. Dezember 2011
1 arrêts9 consultations
Beschwerden im rechten Arm festzustellen (S. 7 ff. Ziff. 16-18 der Beschwerdeschrift)
1 arrêts10 consultations
Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen die Entscheide des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich
1 arrêts10 consultations
Beschwerden nach Art. 72 ff. BGG gegen die Verfügung vom 1. März 2013 des Kantonsgerichts Schwyz (Kantonsgerichtspräsident als Präsident der oberen kantonalen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung
1 arrêts1 consultations
Beschwerde über das Konkursamt
1 arrêts13 consultations
Beschwerdeverfahren ausseramtlich zu entschädigen (Art. 98 Abs. 1
1 arrêts7 consultations
Beschwerdeverfahren gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Art. 19 VwVG in Verbindung mit Art. 40 BZP [SR 273]). Danach haben die Bundesbehörden
1 arrêts8 consultations
Beschwerdeverfahren nicht teilgenommen. Insgesamt sei aufgrund der Umstände anzunehmen
1 arrêts9 consultations
Beschwerdeverfahrens den damaligen Beschwerdegegnern bzw. jetzigen Beschwerdeführern aufzuerlegen seien (Art. 95 Abs. 1 VRP/SG)
1 arrêts
Beschwerde) wies die Steuerrekurskommission des Kantons Bern am 18. April 2011 ab. Auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde trat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit zwei Urteilen des Einzelrichters vom 24. Mai 2011 (betreffend Kantons-
1 arrêts8 consultations
Beschwerde zu erheben (Art. 81 lit. b BGG). Allerdings muss in der Beschwerdeschrift dargelegt werden
1 arrêts7 consultations
Beschwerde zu führen. Das Beschwerderecht steht daher auch nicht jedem Verein zu
1 arrêts7 consultations
Beseitigung
1 arrêts9 consultations
Beseitigung der gegen die eingeleiteten Betreibungen erhobenen Rechtsvorschläge sowie Edition verschiedener Unterlagen
1 arrêts9 consultations
Beseitigungsklage sei somit abzuweisen (E. 9.3 S. 34 des bezirksgerichtlichen Urteils)
1 arrêts11 consultations
Besitz
1 arrêts10 consultations
Besitzesdauerabzug usw.)
1 arrêts9 consultations
Besoldung der Beamten
1 arrêts11 consultations
Besoldung der Beamten sowie die Ordnung der Aufsicht erfolgt durch die Kantone. Die kantonalen Vorschriften bedürfen
1 arrêts6 consultations
Besondere Untersuchungen
1 arrêts9 consultations
Besonderheiten der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach dem neuen Bundesgerichtsgesetz im Bereich des Planungs-
1 arrêts9 consultations
Besonnung
1 arrêts9 consultations
Besonnungsverhältnisse sowie die Aussicht
1 arrêts10 consultations
Besonnungsverhältnisse würden durch den schmalen Antennenmast nicht massgeblich beeinträchtigt. Gleiches gelte für die zu errichtenden Technikkästen. Diese seien klein dimensioniert
1 arrêts9 consultations
Bestände
1 arrêts11 consultations
Bestandteil des Nichtbaugebiets bleiben (Waldmann/Hänni
1 arrêts
Bestandteil des öffentlich aufgelegten Projekts sei auch der Überlastfall mit der Ausleitstelle Hänggelgiessen gewesen. Im Rahmen der Interessenabwägung habe die Regierung in ihren Entscheiden vom 12. Juni 2007 ausdrücklich festgehalten
1 arrêts11 consultations
Bestandteile der Brückenausrüstung instand gesetzt werden. Das Teilprojekt "Lärmsanierung Sentibrücken" bezweckt
1 arrêts8 consultations
Bestätigung des angefochtenen Entscheids
1 arrêts10 consultations
Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Das Verwaltungsgericht beantragt
1 arrêts8 consultations
Bestätigung des angefochtenen Urteils. Das Obergericht stellt unter Hinweis auf seine Urteilsmotive
1 arrêts8 consultations
Bestätigung des Gemeinderatsentscheides
1 arrêts10 consultations
Bestätigung des Urteils des Bezirksgerichts. Mit Beschluss vom 7. Juli 2009 merkte das Obergericht vor
1 arrêts9 consultations
Bestechung
1 arrêts7 consultations
Bestehen
1 arrêts9 consultations
Besteht nach dem Gesagten kein Heimfallrecht zu Gunsten der Beschwerdeführer
1 arrêts10 consultations
Bestellung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung für das Berufungsverfahren
1 arrêts6 consultations
Bestellung eines amtlichen Vertreters
1 arrêts10 consultations
Bestellung eines Sachwalters zwecks Forderungseingabe im Konkurs
1 arrêts10 consultations
Bestellungen aufgenommen
1 arrêts10 consultations
Bestellungen für Lieferungen an die X.________ UK auszuführen
1 arrêts8 consultations
Bestellung ihres Rechtsvertreters als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu gewähren
1 arrêts11 consultations