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Solothurn je für ihr Gebiet für den fraglichen Ausbau zuständig. Der Ausbau der Autobahn auf sechs Fahrspuren wird von den Beschwerdeführerinnen nicht in Frage gestellt. Sie verlangen jedoch weiter gehende Lärmschutzmassnahmen

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23 févr. 11

Strassenbau und Strassenverkehr

1C 480/2010/Ire Cour de droit public/Construction des routes et circulation routière·DE·19 min·1
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