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Solothurn je für ihr Gebiet für den fraglichen Ausbau zuständig. Der Ausbau der Autobahn auf sechs Fahrspuren wird von den Beschwerdeführerinnen nicht in Frage gestellt. Sie verlangen jedoch weiter gehende Lärmschutzmassnahmen

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23. Feb. 11

Strassenbau und Strassenverkehr

1C 480/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strassenbau und Strassenverkehr·DE·19 min·1
Abweisung