Pächter ohne Weiteres an die Berechtigten auszuzahlen sind. Dass das Verwaltungsgericht gestützt auf diese gesetzliche Regelung davon ausgeht — Juges — Swissrulings
Pächter ohne Weiteres an die Berechtigten auszuzahlen sind. Dass das Verwaltungsgericht gestützt auf diese gesetzliche Regelung davon ausgeht