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Pächter ohne Weiteres an die Berechtigten auszuzahlen sind. Dass das Verwaltungsgericht gestützt auf diese gesetzliche Regelung davon ausgeht

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26. Okt. 11

Enteignung

1C 246/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Enteignung/Aargau·DE·13 min·1
Teilweise Abweisung