N 5 zu Art. 1 MSA). Unter die vom Abkommen beherrschten Schutzmassnahmen fallen namentlich die Zuteilung der elterlichen Gewalt sowie die Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern — Juges — Swissrulings
N 5 zu Art. 1 MSA). Unter die vom Abkommen beherrschten Schutzmassnahmen fallen namentlich die Zuteilung der elterlichen Gewalt sowie die Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern