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Kaninchen angezeigt. Der Tierhalter wurde in der Folge vom Bezirksamt Baden mit Fr. 500.-- gebüsst. Der Beschwerdeführer 1 verlangte eine Kopie des betreffenden Strafbefehls. Die ablehnenden Entscheide der kantonalen Behörden zog er ans Bundesgericht weiter. Dieses hiess die staatsrechtliche Beschwerde teilweise gut. Das Bundesgericht erwog

1 arrêts·0 Président·8 consultations
2 avr. 08

Strafprozess

1C 302/2007/Ire Cour de droit public/Procédure pénale·DE·12 min·13
Arrêt de principeATFAdmission