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Kaninchen angezeigt. Der Tierhalter wurde in der Folge vom Bezirksamt Baden mit Fr. 500.-- gebüsst. Der Beschwerdeführer 1 verlangte eine Kopie des betreffenden Strafbefehls. Die ablehnenden Entscheide der kantonalen Behörden zog er ans Bundesgericht weiter. Dieses hiess die staatsrechtliche Beschwerde teilweise gut. Das Bundesgericht erwog

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2. Apr. 08

Strafprozess

1C 302/2007/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·12 min·13
LeitentscheidBGEGutheissung