In mehrfacher Hinsicht wird ausserdem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 29 BV) gerügt. Auch diese Rügen erweisen sich jedoch allesamt als unbegründet: — Juges — Swissrulings
In mehrfacher Hinsicht wird ausserdem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 29 BV) gerügt. Auch diese Rügen erweisen sich jedoch allesamt als unbegründet: