Hand für Restrukturierungsvereinbarungen geboten. Die Beschwerdegegnerin habe aber weder die gemachten Umsatzzusicherungen eingehalten noch die notwendigen Restrukturierungsmassnahmen unterstützt. Die Beschwerdegegnerin habe S.________ die wirtschaftliche Überlebenschance verweigert — Juges — Swissrulings
Hand für Restrukturierungsvereinbarungen geboten. Die Beschwerdegegnerin habe aber weder die gemachten Umsatzzusicherungen eingehalten noch die notwendigen Restrukturierungsmassnahmen unterstützt. Die Beschwerdegegnerin habe S.________ die wirtschaftliche Überlebenschance verweigert