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Hand für Restrukturierungsvereinbarungen geboten. Die Beschwerdegegnerin habe aber weder die gemachten Umsatzzusicherungen eingehalten noch die notwendigen Restrukturierungsmassnahmen unterstützt. Die Beschwerdegegnerin habe S.________ die wirtschaftliche Überlebenschance verweigert

1 arrêts·0 Président·6 consultations
8 févr. 10

Vertragsrecht

4A 306/2009/Ire Cour de droit civil/Droit des contrats/Zurich·DE·1h 11min·12
Rejet partiel