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Hand für Restrukturierungsvereinbarungen geboten. Die Beschwerdegegnerin habe aber weder die gemachten Umsatzzusicherungen eingehalten noch die notwendigen Restrukturierungsmassnahmen unterstützt. Die Beschwerdegegnerin habe S.________ die wirtschaftliche Überlebenschance verweigert

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8. Feb. 10

Vertragsrecht

4A 306/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·1h 11min·12
Teilweise Abweisung