Gegenstand des Verfahrens. Den anderen Gesellschaften gegenüber ist die Verfügung der FINMA in Rechtskraft erwachsen. Es ist deshalb auf alle Ausführungen nicht weiter einzugehen — Juges — Swissrulings
Gegenstand des Verfahrens. Den anderen Gesellschaften gegenüber ist die Verfügung der FINMA in Rechtskraft erwachsen. Es ist deshalb auf alle Ausführungen nicht weiter einzugehen