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Gegenstand des Verfahrens. Den anderen Gesellschaften gegenüber ist die Verfügung der FINMA in Rechtskraft erwachsen. Es ist deshalb auf alle Ausführungen nicht weiter einzugehen

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29. Juni 11

Wirtschaft

2C 898/2010/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Wirtschaft·DE·14 min·13
Teilweise Abweisung