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Garantiewirkung habe. Diesen Namen habe die Beschwerdeführerin (Mutter) mit der Heirat als Familiennamen aufgegeben. Die beiden Kinder mit dem Familiennamen Tsakalidis würden als spätere Betreiber des Gutes dieser Vorteile verlustig gehen bzw. einen Vertrauensverlust hinnehmen müssen

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30 juin 08

Personenrecht

5A 42/2008/IIe Cour de droit civil/Droit des personnes/Zurich·DE·15 min·12
Rejet partiel