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Garantiewirkung habe. Diesen Namen habe die Beschwerdeführerin (Mutter) mit der Heirat als Familiennamen aufgegeben. Die beiden Kinder mit dem Familiennamen Tsakalidis würden als spätere Betreiber des Gutes dieser Vorteile verlustig gehen bzw. einen Vertrauensverlust hinnehmen müssen

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30. Juni 08

Personenrecht

5A 42/2008/II. zivilrechtliche Abteilung/Personenrecht/Zurich·DE·15 min·12
Teilweise Abweisung