Diese Feststellungen sind nicht offensichtlich unrichtig: Zwar waren die Eheleute bereits seit dem 24. März 2005 verheiratet. Das Verwaltungsgericht durfte angesichts der gesamten Umstände (Wohnverhältnisse
2C 925/2011/IIe Cour de droit public/Droit de cité et droit des étrangers/Zug·DE·17 min·1
Rejet partiel
Diese Feststellungen sind nicht offensichtlich unrichtig: Zwar waren die Eheleute bereits seit dem 24. März 2005 verheiratet. Das Verwaltungsgericht durfte angesichts der gesamten Umstände (Wohnverhältnisse — Juges — Swissrulings