Dem kann nicht gefolgt werden. Die aktienrechtliche Verantwortlichkeit der Muttergesellschaft als faktisches Organ der Tochtergesellschaft setzt in allen Fällen voraus — Juges — Swissrulings
Dem kann nicht gefolgt werden. Die aktienrechtliche Verantwortlichkeit der Muttergesellschaft als faktisches Organ der Tochtergesellschaft setzt in allen Fällen voraus