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Dem kann nicht gefolgt werden. Die aktienrechtliche Verantwortlichkeit der Muttergesellschaft als faktisches Organ der Tochtergesellschaft setzt in allen Fällen voraus

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8. Feb. 10

Vertragsrecht

4A 306/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·1h 11min·2
Teilweise Abweisung