Bei diesem Ausgang trägt der Beschwerdeführer 1 die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens mit einer reduzierten Gebühr (Art. 66 Abs. 1 BGG) — Juges — Swissrulings
Bei diesem Ausgang trägt der Beschwerdeführer 1 die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens mit einer reduzierten Gebühr (Art. 66 Abs. 1 BGG)