Skip to content

Bei der Anfechtung von Sistierungsentscheiden verzichtet das Bundesgericht in bestimmten Fällen auf das Erfordernis des nicht wieder gutzumachenden Nachteils gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG. Dabei sind nach der mit BGE 134 IV 43 präzisierten Rechtsprechung - welche die Beschwerdeführer ausser Acht lassen - zwei Situationen zu unterscheiden: Einerseits jene

1 arrêts·0 Président·2 consultations
24 août 09

Strafprozess

1B 108/2009/Ire Cour de droit public/Procédure pénale·DE·14 min·1
Irrecevabilité