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Geschäftsnummer: VB.2023.00508 Entscheidart und -datum: Zwischenentscheid vom 14.09.2023 Spruchkörper: 4. Abteilung/4. Kammer Weiterzug: Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 09.12.2024 nicht eingetreten. Rechtsgebiet: Übriges Verwaltungsrecht Betreff: Bewilligung eines Kredits für das Gemeindeinfrastruktur-Bauprojekt "Zukunft8187" und eines Zusatzkredits für den Bau einer Tiefgarage
[Zwischenentscheid betreffend Publikation der Abstimmungsergebnisse] Mit Präsidialverfügung vom 6. Juni 2023 untersagte der Präsident des Bezirksrats Dielsdorf dem Beschwerdegegner, das Ergebnis der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 zu publizieren. Für ein solches Verbot fehlt eine gesetzliche Grundlage; im Gegenteil ist die wahlleitende Behörde gesetzlich verpflichtet, das Abstimmungsergebnis zu veröffentlichen. Es kommt hinzu, dass aufgrund des vorinstanzlichen Vorgehens das Abstimmungsergebnis mit dem Abschluss des vorliegenden Verfahrens gar nicht in Rechtskraft erwachsen könnte, weil die Rechtsmittelfrist gegen das Abstimmungsergebnis mangels Publikation gar noch nicht zu laufen begonnen hat. Anweisung an den Gemeinderat Weiach, die Ergebnisse der Abstimmung vom 18. Juni 2023 umgehend amtlich zu publizieren.
Stichworte: ABSTIMMUNG PROZESSLEITENDE ANORDNUNG PROZESSLEITENDE VERFÜGUNG/ANORDNUNG PUBLIKATION URNENABSTIMMUNG VERBOT VERÖFFENTLICHUNG
Rechtsnormen: Art./§ 13 GG Art. 81 Abs. 2 GPR § 6 VRG
Publikationen: - keine - Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) Gewichtung: 3
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich 4. Abteilung
VB.2023.00508
Verfügung
des Vorsitzenden
vom 14. September 2023
Mitwirkend: Verwaltungsrichter Reto Häggi Furrer (Vorsitz), Gerichtsschreiber David Henseler.
In Sachen
A,
Beschwerdeführer,
gegen
Gemeinde Weiach, vertreten durch den Gemeinderat Weiach, dieser vertreten durch RA B
Beschwerdegegnerin,
betreffend Bewilligung eines Kredits für das Gemeindeinfrastruktur-Bauprojekt "Zukunft8187" und eines Zusatzkredits für den Bau einer Tiefgarage,
hat sich ergeben:
I.
Der Gemeinderat Weiach legte den Stimmberechtigten der Gemeinde Weiach am 18. Juni 2023 zwei Vorlagen zur Abstimmung an der Urne vor: Als Hauptantrag die Bewilligung eines Kredits von Fr. 28,3 Millionen für das Gemeindeinfrastruktur-Bauprojekt "Zukunft8187" und – nur für den Fall, dass der Hauptantrag angenommen wird – die Bewilligung eines zusätzlichen Kredits von Fr. 3,2 Millionen für den Bau einer Tiefgarage (inkl. Sanierung Sportanlage).
II.
Noch vor dem Abstimmungstag erhob A am 24. Mai 2023 Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf und beantragte, die Urnenabstimmung sei zu verschieben, wobei er im Wesentlichen rügte, die Ausführungen im Beleuchtenden Bericht seien irreführend.